Ab wann brauche ich Hilfsmittel? Und ab wann werden die Kosten hierfür übernommen? Die 30%-Grenze zur offiziellen Sehbehinderung, welche wir noch im weiteren Text erklären, kann ein erster Hinweis sein und ist insbesondere für die Ausstellung von Rezepten relevant. Allerdings wissen wir als Verein und Vertretung von Betroffenen, dass die Umstände und Bedarfe bei Nystagmus-Patient:innen natürlich ganz unterschiedlich sein können.
Deshalb haben wir ein paar Beispiele zusammengestellt, um zu zeigen, wie individuell Situationen sein können. Ebenso haben wir Beispiele für Kostenübernahmen durch Krankenkasse oder Eingliederungshilfe zusammengestellt. Hier geht’s zum ausführlichen Artikel.